ASVG: § 273
OGH 19. 5. 2021, 10 ObS 40/21m
Im sozialgerichtlichen Verfahren auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension war strittig, ob die Klägerin noch auf Tätigkeiten verwiesen werden kann, die in die nächstniedrigere Beschäftigungsgruppe 3 des KV-Handelsangestellte einzustufen sind. In ihrer Revision wendet sich die Klägerin ua gegen die Einordnung ihrer bisherigen Tätigkeiten (nur) in der Beschäftigungsgruppe 4, hatte damit vor dem OGH aber keinen Erfolg: