Durch BGBl I 2021/18 erfolgte eine Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (siehe ARD 6731/11/2021). Die neuen Regelungen finden grundsätzlich seit 1. 7. 2021 Anwendung, doch gab es eine Übergangsregelung für Fahrzeuge, für die ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 1. 6. 2021 abgeschlossen wurde und deren Lieferung oder deren innergemeinschaftlicher Erwerb vor dem 1. 11. 2021 erfolgt ist - für diese Fahrzeuge kann noch die alte (bis zum 30. 6. 2021 geltende) Rechtslage angewendet werden. Mit BGBl I 2021/208 wurde nun die Übergangsregelung insofern verlängert, als die Lieferung des Fahrzeugs oder dessen innergemeinschaftlicher Erwerb nunmehr vor dem 1. 5. 2022 erfolgen muss, um weiterhin in den Genuss der alten Rechtslage zu kommen.