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Der Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Arbeitgebers bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten seiner Mitarbeiter

Thema - ArbeitsrechtMag.a Stephanie RendlARD 6784/6/2022 Heft 6784 v. 3.2.2022

Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG)11Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Hass im Netz getroffen werden (Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz - HiNBG), BGBl I 2020/148. wurden zahlreiche zivil-, straf- und medienrechtliche Neuerungen zur Bekämpfung der mannigfaltigen Formen beleidigender oder hetzerischer Akte im Internet und insbesondere in den sozialen Medien eingeführt, die im Wesentlichen die bisherige Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen sollen. Werden Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in ihrem Ansehen oder ihrer Privatsphäre verletzt, kann sich dagegen nunmehr auch der Arbeitgeber direkt mittels Unterlassungs- sowie Beseitigungsansprüchen zur Wehr setzen und überdies eine Einziehung der im Zusammenhang mit den Verletzungshandlungen stehenden Medienstücke bzw die Löschung der betreffenden Stellen auf Websites erwirken.

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