LSD-BG: § 22 Abs 2
Gemäß § 22 Abs 2 erster Satz LSD-BG trifft die Verpflichtung zur Bereithaltung der Lohnunterlagen bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung den inländischen Beschäftiger. Die Tatbestandsvoraussetzung "bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung" ist zur Gewährleistung zwingender, im Allgemeininteresse liegender (nicht zuletzt unionsrechtlicher) Ziele und deren Effektivität schon dann als erfüllt anzusehen, wenn die Arbeitskraft an irgendeiner Stelle der Überlassungskette "grenzüberschreitend" überlassen wurde.