Der zweite Teil dieses zweiteiligen Beitrags zum Lehrlingseinkommen (zum ersten Teil siehe ARD 6782/5/2022) widmet sich den Folgen der Unterbrechung der Lehrzeit, der Fortzahlung des Lehrlingseinkommens während des Berufsschulbesuches sowie dem Lehrlingseinkommen bei verlängerter Lehrzeit und Teilqualifikation, bei überbetrieblichen Ausbildungsverhältnissen, bei Ausbildungsverbund und bei einer Ausbildung im Ausland. Auch werden die Höhe und die Bemessung der Sonderzahlungen, die Überstundenabgeltung und das Thema Kurzarbeit bei Lehrlingen kurz behandelt.