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Verwaltungsvereinfachungen bei der Familienbeihilfe - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6781/20/2022 Heft 6781 v. 13.1.2022

BGBl I 2021/220, ausgegeben am 30. 12. 2021

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

4 Monate Anspruch nach Schulausbildung

Grundvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe für volljährige Kinder ist, dass sie sich in Berufsausbildung befinden. Wird eine Berufsausbildung beendet, fällt der Anspruch auf die Familienbeihilfe weg. Als Altersgrenze für die Gewährung der Familienbeihilfe ist die Vollendung des 24. Lebensjahres festgelegt, wobei einige Ausnahmen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres vorgesehen sind (zB für erheblich behinderte Kinder nach § 8 Abs 5 FLAG).

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