BGBl I 2021/240, ausgegeben am 31. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden
Erweiterung des Berechtigungsumfangs
Seit dem 1. 7. 2021 können Unternehmen erstmals umfassende grenzüberschreitende Umsatzsteuermeldungen und -zahlungen über das neu eingerichtete EU-One-Stop-Shop-Portal vornehmen, ohne sich wie bisher in jedem Mitgliedstaat einzeln dafür registrieren zu müssen. Aufgrund der Komplexität dieser Meldungen ist für eine gesetzeskonforme Abwicklung die Durchführung durch einen fachkundigen Vertreter von Vorteil. Die bisherige gesetzliche Regelung bietet keine ausreichende Klarheit darüber, ob vom Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhalter und Buchhalter die Vertretung im One-Stop-Shop mitumfasst ist. Durch gesetzliche Anpassungen wird nun eindeutig geregelt, dass entsprechende Erklärungen auch von Angehörigen der Berufsgruppen Bilanzbuchhalter und Buchhalter vorgenommen werden können.