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Aussetzung der Anhebung des NSchG-Beitrags

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6780/4/2022 Heft 6780 v. 7.1.2022

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müsste der Beitragssatz für den Nachtschwerarbeitsbeitrag auf 4,9 % erhöht werden, um den geforderten Deckungsgrad von 75 % zu erreichen. Durch eine Gesetzesänderung wurde nun sichergestellt, dass im Jahr 2022 die Höhe des NSchG-Beitrags unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt. (BGBl I 2021/249)

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