K-LVBG 1994: § 42 Abs 4
OGH 2. 9. 2021, 9 ObA 15/21b
Im vorliegenden Fall beantragte die Ärztekammer für Kärnten die Feststellung, dass bei den beim Land Kärnten beschäftigten Fachärzten, auf die die Bestimmungen des Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetzes (K-LVBG) anzuwenden sind, Verwendungszeiten als Facharzt, die sie in einem anderen Dienstverhältnis als zum Land Kärnten verbracht haben, iSd § 42 Abs 4 K-LVBG bei der Einstufung in das Gehaltsschema in der Weise zu berücksichtigen sind, als hätten sie diese in einem Dienstverhältnis zum Land Kärnten verbracht.