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Verweisung eines Elektromechanikers für Starkstrom auf die Tätigkeit eines Schaltschrankbauers

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6778/12/2021 Heft 6778 v. 16.12.2021

ASVG: § 255 Abs 1

OGH 19. 5. 2021, 10 ObS 78/21z

Der 1963 geborene Kläger hat 1983 die Lehrabschlussprüfung als Elektromechaniker für Starkstrom abgelegt. Von 1996 bis 2018 war er als Servicetechniker beschäftigt. Seine Aufgaben umfassten die Wartung, Reparatur und Störungsbehebung bei Aufzugsanlagen und Fahrtreppen. Dabei handelt es sich um nicht unbedeutende Teiltätigkeiten des erlernten Berufs.

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