Arbeitgeber sind in letzter Zeit immer öfter mit dem Wunsch von Arbeitnehmern konfrontiert, die Arbeitsleistung im Homeoffice im Ausland zu erbringen. Damit verbunden ist jedoch eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Problemstellungen, auf die die Autorinnen in einem vier Teile umfassenden Beitrag näher eingehen. Im arbeitsrechtlichen Teil (PV-Info 7/2021, 20) geht Traxler insbesondere auf die Frage des anwendbaren Rechts ein. Wird die Arbeitsleistung zu mehr als 50 % im Ausland erbracht und dort im Homeoffice der gewöhnliche Arbeitsort begründet, führt dies zur Anwendbarkeit von ausländischem Recht auf das Dienstverhältnis. Bei grenzüberschreitenden Fällen empfiehlt sich immer die Vereinbarung einer ausdrücklichen Rechtswahl, um etwaige Auslegungsstreitigkeiten von vornherein zu vermeiden, auch wenn dadurch die Wirksamkeit von zwingenden Normen des gewöhnlichen Arbeitsortes und international zwingende Normen bzw Eingriffsnormen des jeweiligen Staates nicht verhindert werden könne. Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Homeoffice im Ausland behandelt Kunesch im zweiten Teil (PV-Info 8/2021, 22). Bei gewöhnlicher Tätigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten sieht das EU-Recht zahlreiche Kollisionsnormen vor, die die Sozialversicherungszuständigkeit entweder dem Wohnmitgliedstaat oder dem Sitzstaat des Arbeitgebers zuweisen. Ebenso behandelt werden Sachverhalte mit Bezug auf das Vereinigte Königreich sowie mit Staaten, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht, sowie Drittstaaten. In Teil 3 (PV-Info 9/2021, 16) befasst sich Vrignaud mit den steuerrechtlichen Konsequenzen, wobei der Fokus auf der Ermittlung der Besteuerungsrechte auf nationaler bzw zwischenstaatlicher Ebene liegt. In der Regel führt eine grenzüberschreitende Homeoffice-Tätigkeit dazu, dass die Einkünfte in zwei Staaten zu besteuern sind. Im vierten und letzten Teil der Serie (PV-Info 10/2021, 12) werden schließlich Fragen betreffend die Kommunalsteuer von Platzer behandelt.