ABGB: § 914 f
OLG Wien 25. 8. 2021, 9 Ra 61/21p
§ 3 Abs 2 des Anstellungsvertrages des Klägers, eines Angestellten im Sales-Team, lautet wie folgt: "Zuzüglich zum Jahresbruttogehalt hat der Arbeitnehmer ein Bonuspotential zwischen 50 und 100 % des Jahresbruttogehalts, abhängig von Company Performance und persönlichen Zielen. Der Bonus wird jeweils im 1. Quartal des darauffolgenden Jahres ausbezahlt." Während des gesamten Dienstverhältnisses wurden keine konkretisierenden Einzelvereinbarungen hinsichtlich der Voraussetzungen einer Bonuszahlung getroffen, es wurden auch keine tatsächlichen Bonuszahlungen geleistet. Es wurden weder individuelle Umsatzziele vorgegeben noch wurde der Begriff einer zu erreichenden "Company Performance" definiert.