Die laufende Weiterentwicklung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien mit allgemeinen Grundsätzen für die Ermittlung fremdverhaltenskonformer Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen machte eine grundlegende Überarbeitung der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2010) notwendig. Der bisherige Aufbau der VPR wurde zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die VPR daher als "Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021)" neu verlautbart (Richtlinie des BMF vom 7. 10. 2021, 2021-0.586.616, BMF-AV Nr 140/2021). Sie stellen einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz dar und dienen der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung desselben. Sie sind als Zusammenfassung der geltenden Verrechnungspreisbestimmungen und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Zusätzlich hat das BMF noch eine Entsprechungstabelle der Randzahlen zu den VPR 2010 veröffentlicht (Info des BMF vom 7. 10. 2021, 2021-0.586.616).