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Sachbezug bei gemeinsamer Nutzung einer Dienstwohnung

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6770/2/2021 Heft 6770 v. 21.10.2021

Stellt ein Arbeitgeber mehreren Mitarbeitern gemeinsam eine Dienstwohnung kostenlos oder verbilligt zur Verfügung, stellt sich die Frage, wie der monatliche Sachbezugswert für die gesamte Wohnung auf die Mitarbeiter aufzuteilen ist. Grundsätzlich gilt, dass der Sachbezugswert entsprechend der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit aufzuteilen ist, wobei die gemeinsam genutzten Räume bei allen Mitarbeitern zu zählen sind (Beispiel: Dienstnehmer A bewohnt ein Zimmer mit 20 m², Dienstnehmer B ein Zimmer mit 40 m², die übrigen Räume mit zusammen 40 m² nutzen beide  der Sachbezugswert ist entsprechend den Nutzungsmöglichkeiten, also im Verhältnis 60 zu 80 aufzuteilen). Ist eine Aufteilung nach der Nutzungsmöglichkeit nicht möglich, ist der Sachbezugswert im Zweifelsfall durch die Anzahl der Dienstnehmer zu dividieren. ( Quelle: DGservice 3/2021, abrufbar über das Dienstgeberportal der ÖGK unter gesundheitskasse.at)

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