EStG 1988: § 33 Abs 3a und Abs 4 Z 3
Steht dem Kindesvater in mehreren Monaten kein Unterhaltsabsetzbetrag zu, da er nicht den vollständigen gesetzlichen Unterhalt für sein Kind geleistet hat, so kann der Ehegatte der (familienbeihilfenberechtigten) Kindesmutter (Stiefvater) auf Antrag den gesamten Familienbonus Plus für diese Monate (hier: insgesamt € 750,- für 6 Monate) beanspruchen.