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Neufestsetzung von Lehrlingseinkommen

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6769/1/2021 Heft 6769 v. 14.10.2021

Durch Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde die Höhe der Lehrlingseinkommen und Sonderzahlungen mit Wirksamkeit ab 1. 10. 2021 für folgende Lehrberufe neu festgesetzt:

Lehrberuf Fitnessbetreuung: Das Lehrlingseinkommen beträgt im 1. Lehrjahr € 557,70, im 2. Lehrjahr € 711,30 und im 3. Lehrjahr € 999,50. (BGBl II 2021/421)

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