Die im OECD-Musterkommentar zu Art 5 OECD-MA unterstellte Ausgangslage erscheint spätestens mit der COVID-19-Pandemie obsolet geworden. Mögen zahlreiche Problemstellungen im Zeitpunkt des Ausbruchs der Pandemie insb durch den Faktor Zeit - also mangels Überschreitens einer Betriebsstättenfrist - noch rein theoretischer Natur gewesen sein, so haben mit fortlaufender Dauer der Pandemie entsprechende abkommensrechtliche Fragestellungen offenkundig an praktischer Bedeutung gewonnen. Der erste Teil des Beitrags (ÖStZ 2021/497) widmet sich dem Thema von Homeoffice-Betriebsstätten im DBA-Recht mit besonderem Fokus auf die Verfügungsmacht. Darauf aufbauend nähert sich die Autorin diesem Thema im zweiten Teil (ÖStZ 2021/566) vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie auf Basis der am 3. 4. 2020 vom OECD-Sekretariat herausgegebenen Guidance (samt neuen Ergänzungen im Wege des Updates vom 21. 1. 2021), in der die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf DBA analysiert werden.