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BFG: DB-Pflicht bei Tragung der SV-Beiträge für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf durch GmbH

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6766/18/2021 Heft 6766 v. 23.9.2021

EStG 1988: § 22 Z 2 TS 2

FLAG: § 41

Von der Gesellschaft (vorerst) getragene Sozialversicherungsbeiträge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sind - trotz Verbuchung auf dem Verrechnungskonto - Teil der Bemessungsgrundlage für DB und DZ, wenn keine ernsthafte Vereinbarung besteht, dass die SV-Beiträge letztendlich vom Gesellschafter-Geschäftsführer getragen werden.

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