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BFG: Dienstgeberbeitrag für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6766/17/2021 Heft 6766 v. 23.9.2021

EStG 1988: § 22 Z 2 TS 2

FLAG: § 41

Übt ein zu mehr als 25 % ("wesentlich") beteiligter Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt daher dem Dienstgeberbeitrag.

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