EStG 1988: § 22 Z 2 TS 2
FLAG: § 41
Übt ein zu mehr als 25 % ("wesentlich") beteiligter Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt daher dem Dienstgeberbeitrag.