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KV-Film- und Musikwirtschaft: Ablösung des alten KV und Änderung des Kündigungstermins

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6765/7/2021 Heft 6765 v. 16.9.2021

KV-Film- und Musikwirtschaft: § 20 Abs 4

AngG: § 20 Abs 2 und Abs 3

Wird ein Kollektivvertrag durch einen neuen ersetzt, so endet die Nachwirkung des alten KV und die volle Rechtswirksamkeit des neuen beginnt ohne Rücksicht darauf, ob der neue KV günstiger oder ungünstiger ist.

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