KV-Handelsangestellte (Gehaltsordnung Alt): Abschnitt III Z 4
OLG Wien 25. 3. 2021, 9 Ra 16/21w
Die Klägerin bewarb sich bei der beklagten Arbeitgeberin um die ausgeschriebene Stelle als Verkäuferin. Im Zuge des Bewerbungsgesprächs erzählte die Klägerin von sich aus, wo sie zuvor beschäftigt war. Es kann nicht festgestellt werden, ob die Klägerin damals ihre Vordienstzeiten vorlegte. Die Arbeitgeberin erkundigte sich beim Bewerbungsgespräch jedenfalls nicht aktiv nach der Ausbildung oder etwaigen Vordienstzeiten der Klägerin. Das Dienstverhältnis der Klägerin begann am 1. 3. 2018, die Einstufung erfolgte ohne Berücksichtigung von Vordienstzeiten.