BPGG: § 3a
OGH 22. 6. 2021, 10 ObS 56/21i
Die 1989 geborene Klägerin ist ungarische Staatsbürgerin und lebt seit Jänner 2018 bei ihrer Mutter, ebenfalls ungarische Staatsbürgerin, in Österreich. Die Klägerin leidet seit ihrer Kindheit an einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, begleitet von Autismus sowie Epilepsie. Sie ist seit jeher gänzlich berufsunfähig. Mit Volljährigkeit der Klägerin wurde ihre Mutter zum gesetzlichen Vormund der Klägerin bestellt.