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Deriu, Die Bleibeprämie - ein gesicherter Anspruch nach dem IESG?, RdW 2021/343, 428

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6763/15/2021 Heft 6763 v. 2.9.2021

Bei einer Bleibeprämie handelt es sich um das seitens des Arbeitnehmers abgegebene Versprechen, dem Unternehmen bis zu einem bestimmten Tag erhalten zu bleiben. Bei Einhalten dieses Versprechens erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Prämie ausbezahlt, die unterschiedlich hoch ausfallen kann (bspw drei bis vier Bruttomonatsgehälter). Die Auszahlung erfolgt bei Erreichen des Stichtages oder mit dem nachfolgenden Gehalt. Hintergrund der Vereinbarung ist zumeist, dass sich das Unternehmen bereits in der Krise befindet. Solche Bleibeprämie-Vereinbarungen sind in Deutschland etabliert, in Österreich allerdings noch wenig bekannt. Deriu setzt sich mit der Frage auseinander, ob ein Anspruch auf eine Bleibeprämie der Sicherung nach dem IESG unterliegt. Zusammenfassend gelangt er zu dem Ergebnis, dass eine solche Vereinbarung ihre volle Wirksamkeit nur zwischen den Arbeitsvertragsparteien entfaltet. Im Falle einer Insolvenz trage der Arbeitnehmer das Risiko der eingegangenen Verpflichtung mit. Eine Sicherung nach dem österreichischen IESG sei genauso wenig gegeben wie eine Sicherung nach dem SGB vor der deutschen Bundesanstalt für Arbeit, sofern das Arbeitsverhältnis in Deutschland ausgeübt wurde; auch im Rahmen der Insolvenz-Richtlinie 2008/94/EG sei keine Sicherung gegeben.

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