KBGG: § 24a Abs 4, § 24c
OGH 13. 10. 2020, 10 ObS 122/20v
Gemäß § 24a Abs 4 KBGG reduziert sich der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um € 1.300,- wenn die in § 24c KBGG vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht bis zu den vorgesehenen Zeitpunkten nachgewiesen werden, es sei denn, die Vornahme oder der Nachweis der Untersuchungen unterbleibt aus Gründen, die nicht von den Eltern zu vertreten sind. Ausschlaggebend ist, dass dem beziehenden Elternteil kein rechtlich relevanter Vorwurf iSd § 24c Abs 2 Z 1 KBGG gemacht werden kann.