EStG 1988: § 1 Abs 4
DBA-Deutschland 1954: Art 9 Abs 1 iVm Art 15 Abs 1
Wird vom österreichischen Finanzamt eine Bescheinigung (auf einem Vordruck der deutschen Finanzverwaltung betreffend Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland) ausgestellt, dass der Bescheinigungswerber (hier: Pilot mit Einsatzflughafen München) einerseits seinen Wohnsitz in Österreich habe und andererseits dem Finanzamt im Bescheinigungszeitpunkt keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte bekannt seien, so liegt die primäre Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben beim Bescheinigungswerber selbst.