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Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2022

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6763/2/2021 Heft 6763 v. 2.9.2021

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2022 heranzuziehen:

Altersgruppe 0-3 Jahre: € 219,-

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