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Neuer Kollektivvertrag für Fußpflege, Kosmetik und Massage

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6763/1/2021 Heft 6763 v. 2.9.2021

Am 1. 10. 2021 tritt der neue Kollektivvertrag für ArbeiterInnen sowie Lehrlinge des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes in Kraft. Der erstmals bundesweit geltende KV gilt bis 31. 5. 2023. Die Eckpunkte sind:

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