Am 1. 10. 2021 tritt der neue Kollektivvertrag für ArbeiterInnen sowie Lehrlinge des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes in Kraft. Der erstmals bundesweit geltende KV gilt bis 31. 5. 2023. Die Eckpunkte sind:
Am 1. 10. 2021 tritt der neue Kollektivvertrag für ArbeiterInnen sowie Lehrlinge des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes in Kraft. Der erstmals bundesweit geltende KV gilt bis 31. 5. 2023. Die Eckpunkte sind: