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Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG: Fehlendes rechtliches Interesse des Betriebsrates

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6762/11/2021 Heft 6762 v. 26.8.2021

ASGG: § 54 Abs 1

OGH 25. 3. 2021, 8 ObA 75/20t

Gemäß § 54 Abs 1 ASGG können in Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG die parteifähigen Organe der Arbeitnehmerschaft (idR der Betriebsrat) im Rahmen ihres Wirkungsbereichs sowie der jeweilige Arbeitgeber auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen, die mindestens drei Arbeitnehmer ihres Betriebs oder Unternehmens betreffen, klagen oder geklagt werden.

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