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Berechnung der Verzugszinsen für arbeitsrechtliche Ansprüche

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6762/10/2021 Heft 6762 v. 26.8.2021

ASGG: § 49a

OGH 25. 6. 2021, 8 ObA 39/21z

Die Berechnung von Verzugszinsen für zuerkannte arbeitsrechtliche Ansprüche hat immer vom Nettoauszahlungsbetrag auszugehen und teilen die Zinsen steuerlich das Schicksal der ihnen zugrunde liegenden Forderung.

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