UStG: § 6 Abs 1 Z 27
VwGH 7. 5. 2021, Ra 2020/15/0115
Ist eine - in Italien wohnhafte - Hausfrau Eigentümerin einer Wohnung in Österreich und vermietet sie diese, so kann sie für die iZm der Vermietung stehenden Umsätze die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht geltend machen, sofern sich der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ("Ort der Unternehmensleitung") in Italien befindet.