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Keine Kleinunternehmerregelung für eine in Italien ansässige Vermieterin

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6761/14/2021 Heft 6761 v. 19.8.2021

UStG: § 6 Abs 1 Z 27

VwGH 7. 5. 2021, Ra 2020/15/0115

Ist eine - in Italien wohnhafte - Hausfrau Eigentümerin einer Wohnung in Österreich und vermietet sie diese, so kann sie für die iZm der Vermietung stehenden Umsätze die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht geltend machen, sofern sich der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ("Ort der Unternehmensleitung") in Italien befindet.

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