Bis Ende Juni konnte das Pendlerpauschale in gleicher Höhe wie vor der COVID-19-Krise berücksichtigt werden, wenn die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte nur infolge einer Quarantäne, Telearbeit bzw Kurzarbeit aufgrund der COVID-19-Krise nicht mehr bzw nicht an jedem Arbeitstag zurückgelegt wird (siehe ARD 6757/2/2021). Zur Frage, wie in der Personalverrechnung bei Homeoffice seit Auslaufen dieser Sonderregelung vorgegangen werden soll, da häufig erst am Monatsende feststehen wird, wie viele Homeoffice-Tage ein Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hat, viele Lohnverrechnungen aber schon Tage vor dem Monatsende vorgenommen werden, gab das BMF folgende Stellungnahme ab: