Unternehmen, die die Erbringung von Bauleistungen an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergeben, sind an die Auftraggeberhaftung gebunden. In ihrem Newsletter Nr 9/Juli 2021 gibt die Österreichische Gesundheitskasse einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Auftraggeberhaftung für Arbeitgeber, ua zu den Haftungsbestimmungen, zur Haftungsbefreiung, Auszahlung von Guthaben und die Auskunftspflichten des Auftrag gebenden Unternehmens gegenüber dem Krankenversicherungsträger über das von ihm beauftragte Unternehmen und über die weitergegebenen Bauleistungen. ( Quelle: Dienstgeber-Newsletter der ÖGK Nr 9/Juli 2021)