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Vorzeitige AfA: Beginn der Herstellung eines Wirtschaftsgutes

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6758/17/2021 Heft 6758 v. 29.7.2021

EStG 1988: § 7a

Der Beginn der Herstellung liegt bereits im Planungsstadium eines konkreten Wirtschaftsgutes vor. Für die Errichtung einer Erdgashochdruckleitungsanlage kann daher die vorzeitige AfA gemäß § 7a EStG 1988 nicht geltend gemacht werden, wenn mit internen und externen Planungsleistungen bereits vor dem 1. 1. 2009 begonnen wurde und die Anlage deshalb gemäß § 7a Z 7 EStG 1988 von der vorzeitigen AfA ausgenommen ist.

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