Aktuell werden zahlreiche Personen in Test- und Impfstraßen tätig. Das dort beschäftigte Personal unterliegt der Pflichtversicherung. Entsprechende Anmeldungen sind zu erstatten. Für bevölkerungsweite Testungen und Impfungen, die von einem Bundesland oder einer Gemeinde beauftragt werden, existieren darüber hinaus beitragsrechtliche Sonderbestimmungen, zu denen die Österreichische Gesundheitskasse einen Fragen-Antworten-Katalog zusammengestellt hat. ( Quelle: Dienstgeber-Newsletter der ÖGK Nr 8/Juli 2021)