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Brameshuber, "Schlechtleistung" und gebotene Sorgfalt im Arbeitsrecht, ZAS 2021, 52

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6757/17/2021 Heft 6757 v. 22.7.2021

Der Beitrag widmet sich zunächst der Frage nach dem Maßstab, an dem die (nicht) sorgfältige Arbeitsleistung zu messen ist, und gibt sodann einen Überblick über mögliche negative Konsequenzen bei nicht sorgfältiger Arbeitsleistung. Neue Technologien ermöglichen es, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezielt zu überwachen. Will der Arbeitgeber an eine aus seiner Sicht vorliegende Fehlleistung jedoch rechtliche Konsequenzen knüpfen, muss zunächst eruiert werden, ob eine solche überhaupt vorliegt. Brameshuber führt aus, dass sich aus va dem Schadenersatzrecht entspringenden Grundsätzen, den einschlägigen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlagen sowie beendigungs- und schadenersatzrechtlicher Judikatur ergibt, dass an die vom Arbeitnemer zu erbringende Sorgfalt ein abstrakter, objektiver Maßstab anzulegen ist, der va je nach Verantwortung und Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers auch verstärkt sein kann. Wird der Arbeitnehmer dem nicht gerecht, handelt er pflichtwidrig. In ausgewählten Konstellationen (zB listige Täuschung über Fähigkeiten und Kenntnisse) ist sogar eine Entgeltkürzungsmöglichkeit pro futuro denkbar; die wohl häufigste Sanktion wird jedoch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bleiben.

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