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Überprüfung der Auszahlung des Rehabilitationsgeldes - unzulässiger Rechtsweg

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6757/14/2021 Heft 6757 v. 22.7.2021

ASGG: § 65 Abs 1 Z 1

OGH 30. 3. 2021, 10 ObS 29/21v

Der Kläger wird seit 23. 4. 2019 gemäß § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten und ist in eine öffentliche Krankenanstalt für Geisteskrankheiten eingewiesen. Ab 1. 10. 2019 wurde dem Kläger von der Pensionsversicherungsanstalt das Rehabilitationsgeld zuerkannt. Die beklagte ÖGK sprach aus, dass der Kläger für die Dauer der Anhaltung Anspruch auf Auszahlung von Rehabilitationsgeld iHv € 6,16 netto täglich habe. Der vom Anspruchsübergang nach § 324 Abs 4 ASVG erfasste Betrag von täglich € 24,66 stehe dem Bund als Kostenträger für die vorläufige Anhaltung zu.

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