Wurden Personen aufgrund eines COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt (weil Homeoffice oder eine sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte nicht möglich war), werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Mit Ende Juni ist die Sonderregelung ausgelaufen (siehe bereits ARD 6752/1/2021). Anträge auf Kostenerstattungen für am 30. 6. 2021 beendete Freistellungen können noch bis spätestens 12. 8. 2021 eingebracht werden.