BGBl I 2021/114, ausgegeben am 30. 6. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden
Überblick
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle kommt es zu einigen Änderungen bzw Anpassungen im ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG. Es kommt zur Verlängerung einiger Corona-Maßnahmen bis 30. 9. 2021, außerdem läuft aufgrund der derzeit günstigen epidemiologische Gesamtsituation die Sonderregelung zur Freistellung von Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest mit 30. 6. 2021 aus. Schließlich wird die Beitragsfreiheit der Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Dienstgeber gesetzlich verankert.