Durch eine Änderung im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz wurde ein abgabenfreier Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich € 500,- pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern, für Reinigungskräfte im unmittelbaren Umfeld betreuter Patienten sowie für Personen in Einrichtungen, die vorwiegend der stationären Rehabilitation dienen, ermöglicht. Zusätzliche Zuwendungen durch die Länder, die Gemeinden oder durch die Träger der Krankenanstalten sind darüber hinaus möglich. (BGBl I 2021/113)