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Abänderung des DBA-Ukraine

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6755/4/2021 Heft 6755 v. 8.7.2021

Mit BGBl III 2021/98 wurde das Protokoll zur Abänderung des DBA-Ukraine kundgemacht, das mit 25. 6. 2021 in Kraft trat. Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

Vermeidung von Abkommensmissbrauch;Erhöhung der Quellensteuersätze im Falle passiver Einkünfte;

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