vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BFG: Werbungskosten einer Radiomoderatorin

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6753/16/2021 Heft 6753 v. 24.6.2021

EStG 1988: § 16, § 20 Abs 1 Z 2 lit a und lit d

BFG 13. 4. 2021, RV/7100985/2017

Die Bestimmung des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 enthält als wesentliche Aussage ein Verbot des Abzuges gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zugrunde liegt, als vermieden werden soll, dass ein Steuerpflichtiger aufgrund der Eigenschaft seines Berufes eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was unsachlich gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten Einkommen tragen müssen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte