EStG 1988: § 99 Abs 1 Z 5
Nach § 99 Abs 1 Z 5 EStG 1988 wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger ua bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer). Dies dient auch der Sicherstellung der Besteuerung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit der überlassenen Arbeitnehmer.