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Neuregelung der Corona-Kurzarbeit ab 1. 7. 2021

Aus den BehördenWirtschaftskammerBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6752/21/2021 Heft 6752 v. 17.6.2021

WKO, 7. 6. 2021

Die Phase 4 der Corona-Kurzarbeit läuft mit Ende Juni 2021 aus. Um die weiter von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen besonders treffsicher zu unterstützen, haben sich Sozialpartner und Bundesregierung auf eine Neuregelung der Corona-Kurzarbeit ab Juli 2021 geeinigt. Die Kurzarbeit steht zukünftig in zwei Varianten zur Verfügung:

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