EStG 1988: § 17 Abs 6
Ist eine in einer Gesundheitsfirma tätige Angestellte mit breit gefächertem Aufgabengebiet ua auch im Außendienst unterwegs, kann ihr das Vertreterpauschale nur dann gewährt werden, wenn sie nachweisen kann, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Außendienst mit Vertretertätigkeit verbracht hat.