vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bereinigungswirkung eines Vergleichs

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6752/13/2021 Heft 6752 v. 17.6.2021

ABGB: § 1380, § 1389

OGH 25. 3. 2021, 8 ObA 1/21m

Der allgemeine Vergleich erstreckt sich im Zweifel auf alle gegenseitigen Forderungen, sofern die Parteien zumindest daran denken konnten. Ausgenommen sind lediglich Ansprüche, mit deren späterem Entstehen die Parteien trotz Anwendung der pflichtgemäßen Sorgfalt nicht rechnen konnten. Die Beurteilung, wie weit die Bereinigungswirkung eines Vergleichs reicht, hängt dabei immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte