In ihrem Magazin DGservice Nr 2/Mai 2021 weist die ÖGK auf die Vorteile der Beantragung des Formblattes PD A1 (Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bzw Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten) mittels ELDA hin. Nicht nur, dass in diesem Fall die Bescheinigung zeitnah durch die ÖGK ausgestellt und über ELDA an den Antragsteller rückübermittelt wird, wird durch die vollständige Ausfertigung der Formblätter auch gewährleistet, dass sämtliche notwendigen Angaben zum Sachverhalt vorliegen, was wiederum Rückfragen vermeidet.