EStG 1988: § 16 Abs 1 Z 6, § 82
BFG 23. 3. 2021, RV/7104083/2015
Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin aufgrund der vorliegenden Erklärungen zweier Arbeitnehmer das damit beantragte Pendlerpauschale bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. im Rahmen einer GPLA kam der Prüfer aber zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen dafür in beiden Fällen nicht vorlagen. Dies führte zu einer Nachforderung an Lohnsteuer und wurde die Dienstgeberin zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen.