Ist mit Außendienstmitarbeitern ihre Wohnung vertraglich als Dienstort vereinbart, weil sie direkt von ihrer Wohnung zum Kunden fahren bzw die administrativen Tätigkeiten zu Hause erledigen, können nach Ansicht des BMF für jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit nachweislich ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird, gemäß § 26 Z 9 EStG € 3,- steuerfrei als Homeoffice-Pauschale ausgezahlt werden.