Durch die erfreulichen Öffnungsschritte mit 19. 5. 2021 wird in vielen Betrieben keine Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit mehr notwendig sein. Welche Punkte Arbeitgeber bei der vorzeitigen Beendigung der Kurzarbeit zu beachten haben, erläutert die Wirtschaftskammer OÖ unter folgendem Link: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#19051