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WKO-Info zur vorzeitigen Beendigung von Kurzarbeit

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6750/2/2021 Heft 6750 v. 28.5.2021

Durch die erfreulichen Öffnungsschritte mit 19. 5. 2021 wird in vielen Betrieben keine Inanspruchnahme der Corona-Kurzarbeit mehr notwendig sein. Welche Punkte Arbeitgeber bei der vorzeitigen Beendigung der Kurzarbeit zu beachten haben, erläutert die Wirtschaftskammer OÖ unter folgendem Link: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html#19051

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